Wozu benötigt man eine Erstanamnese?
Ansatzpunkt der homöopathischen Behandlung sind neben aktuellen Erkrankungen auch chronische Abläufe. Deshalb ist ein eingehendes Anamnesegespräch notwendig. Das erfordert von Ihnen Selbstbeobachtung, Geduld und Offenheit. Im Vorfeld der Erstanamnese bekommen Sie von mir einige Unterlagen (Familienanamnese und eine Aufstellung Ihrer Vorerkrankungen in chronologischer Reihenfolge) zugesendet, die Sie bitte ausfüllen. Diese Daten sind, zusammen mit dem Anamnesegespräch, die Grundlage für Ihre Behandlung nach den Regeln der Klassischen Homöopathie. Sie dienen:
Diese gründliche Vorbereitung hat einen Sinn. Oft sind gerade die ganz persönlichen, oft auch intimen oder unangenehmen Fragen von sehr großer Bedeutung. In der Klassischen Homöopathie geht es vor allem um das Sammeln von Zusammenhängen und Fakten, um die Hintergründe Ihrer Erkrankung erkennen zu können, was für die Wahl des richtigen Arzneimittels bedeutsam ist. Es wird grundsätzlich nicht be- oder verurteilt. Gesucht wird die IDEE, d. h., die INNERE LOGIK DES KRANKHEITSGESCHEHENS. Vor dem Erstanamnesetermin senden Sie mir bitte diese Unterlagen sowie eventuelle Befunde, Ihre Impfausweise und ein aktuelles Foto zu. Alle Originale erhalten Sie bei der Erstanamnese zurück.
Was bedeutet Erstanamnese?
Eine Erstanamnese bei mir dauert bei Erwachsenen etwa 3 Stunden. Vorher bearbeite ich die Informationen, die Sie mir vor der Behandlung zugesendet haben. Während der Erstanamnese sprechen wir über Ihre derzeitigen Beschwerden, die Vorgeschichte Ihrer Erkrankungen und eventuelle familiäre Belastungen. Nach der Erstanamnese folgt eine Nachbereitung unseres Gesprächs, die Analyse inklusive Fallausarbeitung, Materia-Medica-Recherche und die schriftliche Dokumentation. Daraufhin verordne ich Ihnen ein homöopathisches Einzelmittel. Die gesamte Vor- und Nachbereitung sowie die eigentliche Erstanamnese bedeuten für mich einen Zeitaufwand von 4-5 Stunden.
Wie oft finden Folgebehandlungen statt?
In der Regel wird bei einer chronischen Behandlung eine Folgekonsultation nach 6 - 8 Wochen notwendig. Zu dieser Folgekonsultation erhalten Sie einen Termin, an dem Sie mich dann in der Praxis anrufen bzw. persönlich aufsuchen. Wenn Sie starke Beschwerden haben oder es sich um die Behandlung einer akuten Krankheit handelt, kann eine Folgebehandlung auch öfter notwendig werden.
Sind ärztliche Befunde und Laborwerte interessant?
Wenn Ihre Befunde sich auf Ihre derzeitigen Beschwerden beziehen, sind sie für die Behandlung äußerst hilfreich. Sie können sie mir im Vorfeld zusenden oder bei der ersten Sitzung geben. Sie erhalten Ihre Unterlagen natürlich zurück.
Darf ich trotzdem noch zu meinem Hausarzt gehen?
Natürlich können Sie weiterhin Ihren Hausarzt konsultieren. Manchmal können bestimmte Untersuchungen notwendig sein, die Sie bei Ihrem Hausarzt machen lassen können. Allerdings kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn mehrere Behandler mit verschiedenen Methoden einen Patienten behandeln. Auch gleichzeitig angewendete unterschiedliche naturheilkundliche Verfahren können zu stärkeren Beschwerden oder auch einer Verschlechterung des Leidens führen. Deshalb ist es wichtig, während der homöopathischen Behandlung möglichst andere Arzneigaben zu vermeiden. Ausgeschlossen sind hierbei Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen wie z. Bsp. Betablocker oder Medikamente für Diabetiker. In jedem Fall ist es wichtig, alle Arzneieinnahmen mit mir zu besprechen, auch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln oder Schüssler Salzen.
Gibt es während der homöopathischen Behandlung Diätvorschriften?
Grundsätzlich gehört eine kurze Ernährungsberatung mit in eine homöopathische Behandlung. Es kann zum Beispiel sein, dass ich bestimmte Nahrungsmittel empfehle oder von einigen abrate. Genussmittel sollten Sie grundsätzlich und unabhängig von homöopathischen Behandlungen zurückhaltend zu sich nehmen.
Was kann man homöopathisch behandeln?
Grundsätzlich kann man jede Krankheit homöopathisch behandeln, die nicht chirurgisch versorgt werden muss (Brüche, Verletzungen u.a.).
Wie erfolgt die Bezahlung?
Sie können bar bezahlen oder den Betrag überweisen. Sie bekommen in jedem Fall eine Rechnung.
Wird die Behandlung von der Krankenkasse getragen?
Behandlungen bei Heilpraktikern werden von gesetzlichen Krankenkassen leider nicht getragen. Wenn Sie privat versichert oder zusatzversichert sind, wird Ihre Kasse die Rechnung teilweise oder vollständig erstatten. Bitte fragen Sie dazu bei Ihrer Krankenkasse nach. Auch Beihilfe-Versichterte haben Anspruch auf eine anteilige Kostenerstattung.
Es gibt die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abzuschließen. Dazu können Sie sich hier informieren.
Keine Erstattung - was nun?
Auch wenn Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten nicht/nicht voll übernimmt, gibt es eine Möglichkeit der finanziellen Entlastung. Sie können die Kosten in Ihrer Steuererklärung angeben.
Der Bundesfinanzhof München entschied in seinem Urteil vom 26.2.2014 (Aktenzeichen VI ZR 27/13), dass die Kosten auch für homöopathische Behandlungen grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer geltend gemacht werden können. Diese Behandlungen müssen vorab nicht von einem Amtsarzt doer vom medizinischen Dienst der Krankenkassen genehmigt werden.